Fördercheck für KMU
Beratung fördern lassen. Kommunikation strategisch weiterentwickeln.
Viele kleine und mittlere Unternehmen können externe Beratung fördern lassen, wenn sie Strategie, Marke, Kommunikation, digitale Ausrichtung, Fachkräftesicherung oder Arbeitsprozesse weiterentwickeln möchten.
Hagenhoff ist BAFA-registriert und INQA-zertifiziert. Mit unserem Fördercheck prüfen wir gemeinsam, ob Ihr Unternehmen und Ihr Vorhaben grundsätzlich für eine Förderung infrage kommen könnten.
Dabei geht es nicht um eine pauschale Zusage, sondern um eine erste fachliche Einordnung. Welches Programm passt zur Aufgabe? Welche Voraussetzungen sind relevant? Und welcher nächste Schritt ist sinnvoll, bevor ein Projekt startet?
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In sechs Fragen zur Einschätzung
Die Antworten bleiben in Ihrem Browser — es wird nichts abgeschickt und nichts gespeichert. Die Einschätzung ersetzt keine Prüfung durch die Förderstelle, zeigt aber verlässlich, ob sich ein Antrag lohnt.
Fördercheck für KMU
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Hagenhoff ist BAFA-registriert und INQA-zertifiziert. Damit können wir KMU nicht nur strategisch beraten, sondern auch mögliche Förderwege mitdenken. Je nach Voraussetzung und Programm können Fördermöglichkeiten von bis zu 18.000 Euro pro KMU und Jahr relevant sein.
Wie hoch kann der Zuschuss sein?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Standort Ihres Unternehmens:
- Bis zu 80 % Zuschuss (maximal 2.800 Euro): Für Betriebsstätten in den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier (ausgenommen das Land Berlin und die Region Leipzig).
- Bis zu 50 % Zuschuss (maximal 1.750 Euro): Für Betriebsstätten in den alten Bundesländern sowie im Land Berlin und der Region Leipzig (ausgenommen die Regionen Lüneburg und Trier).
Ist Ihr Unternehmen förderfähig?
Das Förderprogramm richtet sich an den deutschen Mittelstand. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Sitz in Deutschland: Ihr Unternehmen hat seinen Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.
- KMU-Status: Sie beschäftigen weniger als 250 Mitarbeiter.
- Finanzielle Grenzen: Ihr Jahresumsatz liegt bei nicht mehr als 50 Millionen Euro oder Ihre Jahresbilanzsumme bei nicht mehr als 43 Millionen Euro.
- De-minimis-Regelung: Sie haben in den letzten drei Steuerjahren weniger als 300.000 € an De-minimis-Förderungen erhalten.
Nicht förderfähig sind unter anderem:
- Unternehmen der Land-, Forst- oder Fischereiwirtschaft.
- Angehörige der Freien Berufe aus dem beratenden Umfeld (z. B. Unternehmensberater, Steuerberater, Rechtsanwälte).
- Ärzte, Zahnärzte, Psychologen und Heilpraktiker (Ausnahme: Beratungen zur Einführung eines Qualitätssicherungssystems).
- Gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen sowie Unternehmen in der Hand von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Religionsgemeinschaften.
- Unternehmen in Insolvenz.
Was genau wird gefördert?
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu Fragen der Unternehmensführung (z. B. Fachkräftesicherung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells).
Wichtiger Hinweis für Gründer: Befindet sich Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch im ersten Jahr nach der Gründung, ist vorab ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner verpflichtend. Der Nachweis darüber muss später eingereicht werden.
Häufige Fragen zur Beratungsförderung für KMU
Mit dem Fördercheck prüfen wir, ob Ihr Unternehmen und Ihr geplantes Beratungsvorhaben grundsätzlich für eine öffentliche Förderung infrage kommen könnten.
Dabei betrachten wir unter anderem Unternehmensgröße, Standort, Ausgangssituation und Inhalt des geplanten Projekts. Anschließend können wir einschätzen, ob beispielsweise eine BAFA Förderung, ein INQA Coaching oder ein anderes passendes Beratungsprogramm relevant sein könnte.
Der Fördercheck ist eine erste fachliche Einschätzung und keine verbindliche Förderzusage. Die endgültige Entscheidung über eine Förderung trifft immer die zuständige Förderstelle.
Wichtig ist außerdem der richtige Zeitpunkt. Bei vielen Förderprogrammen müssen bestimmte Schritte erledigt sein, bevor eine Beratung oder ein Projekt offiziell beginnt.
Für kleine und mittlere Unternehmen kommen je nach Ausgangslage unterschiedliche Programme für geförderte Unternehmensberatung infrage.
Hagenhoff arbeitet insbesondere mit Beratungsförderungen wie BAFA und INQA Coaching.
Die BAFA Förderung unterstützt externe Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
INQA Coaching richtet sich stärker an Veränderungsprozesse in kleinen und mittleren Unternehmen, beispielsweise rund um Digitalisierung, Arbeitsorganisation, Fachkräftesicherung oder Zusammenarbeit.
Welches Programm sinnvoll ist, hängt vom Unternehmen und der konkreten Aufgabenstellung ab. Deshalb prüfen wir zunächst den Beratungsbedarf und ordnen anschließend ein, welcher Förderweg grundsätzlich passen könnte..
Förderfähig können strategische Beratungsleistungen sein, die die Entwicklung und Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens unterstützen.
Dazu können je nach Förderprogramm und konkreter Aufgabenstellung beispielsweise gehören:
Positionierung und Unternehmensausrichtung, Marketing und Kommunikationsstrategie, Digitalisierung, Arbeitgeberattraktivität und Fachkräftesicherung, Vertriebsstrategie, Organisationsentwicklung, Arbeitsprozesse oder die Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen.
Entscheidend ist immer, dass es sich tatsächlich um eine individuelle Beratungsleistung handelt. Gemeinsam analysieren wir die Ausgangssituation, entwickeln Lösungswege und leiten konkrete Handlungsempfehlungen ab.
Ob ein bestimmtes Vorhaben förderfähig ist, muss deshalb immer im Einzelfall betrachtet werden.
Nein. Nicht jede Leistung einer Werbeagentur ist automatisch förderfähig.
Förderprogramme unterstützen in der Regel Beratungsprozesse und nicht einfach die Produktion einzelner Kommunikationsmittel.
Eine reine Website Erstellung, ein Fotoshooting, ein Imagefilm, eine Broschüre oder die technische Umsetzung einer Kampagne sind deshalb nicht automatisch förderfähige Beratungsleistungen.
Förderfähig können dagegen strategische Bestandteile eines Projekts sein. Dazu gehören beispielsweise Analysen, Positionierung, Strategieentwicklung, Workshops, digitale Beratung oder die konzeptionelle Weiterentwicklung von Marketing, Kommunikation, Arbeitgebermarke oder Vertrieb.
Wir trennen deshalb transparent zwischen möglichen förderfähigen Beratungsleistungen und anschließender Umsetzung.
Die Höhe der Förderung hängt vom jeweiligen Förderprogramm, vom Unternehmen und teilweise auch vom Unternehmensstandort ab.
Bei der BAFA Förderung wird ein prozentualer Zuschuss zu förderfähigen Beratungskosten gewährt. Fördersatz und maximaler Zuschuss unterscheiden sich je nach Standort und den jeweils geltenden Programmbedingungen.
INQA Coaching arbeitet wiederum mit einer anderen Förderlogik und kann einen hohen Anteil der förderfähigen Beratungskosten übernehmen.
Da sich Förderbedingungen und Höchstbeträge ändern können, prüfen wir die aktuell geltenden Konditionen immer zum Zeitpunkt des geplanten Projekts.
Der Fördercheck dient deshalb auch dazu, nicht nur die grundsätzliche Förderfähigkeit, sondern den voraussichtlich passenden Förderweg einzuordnen.
BAFA und INQA fördern unterschiedliche Formen der Unternehmensberatung und setzen deshalb unterschiedliche Schwerpunkte.
Die BAFA Förderung ist breit angelegt. Sie unterstützt Beratungen zu wirtschaftlichen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Dazu können beispielsweise Strategie, Marketing, Fachkräftesicherung oder Unternehmensentwicklung gehören.
INQA Coaching richtet sich stärker an konkrete Veränderungsprozesse innerhalb eines Unternehmens. Typische Themen sind Digitalisierung, neue Arbeitsweisen, Zusammenarbeit, Fachkräftesicherung und organisatorische Veränderungen. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die aktive Einbindung der Mitarbeitenden.
Welcher Förderweg besser passt, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Maßgeblich sind Ausgangssituation, Ziel und Art des Beratungsprozesses.
Der Fördercheck sollte möglichst vor der Beauftragung beziehungsweise vor Beginn der förderrelevanten Beratung stattfinden.
Bei vielen Förderprogrammen gibt es klare Vorgaben dazu, wann Antragstellung, Erstgespräch oder andere formale Schritte erfolgen müssen.
Wer mit einer Beratung bereits begonnen hat, bevor diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann dadurch unter Umständen die Fördermöglichkeit verlieren.
Deshalb empfehlen wir, die Förderung frühzeitig zu prüfen. Am besten dann, wenn bereits klar ist, welches Thema weiterentwickelt werden soll, bevor der eigentliche Beratungsprozess startet.
So können wir gemeinsam klären, welcher Förderweg infrage kommt und welche nächsten Schritte in der richtigen Reihenfolge notwendig sind.
Damit habt Ihr für die Seite eine FAQ Sektion, die nicht nur typische Nutzerfragen beantwortet, sondern gleichzeitig sehr sauber die Begriffe KMU Förderung, BAFA Beratung, INQA Coaching, Beratungsförderung, Förderfähigkeit und förderfähige Beratungsleistungen abdeckt.
Aus Ihrem Vorhaben wird ein nächster Schritt.
Lassen Sie uns prüfen, was möglich ist.
Sie planen eine strategische Neuausrichtung, einen Markenprozess, die Weiterentwicklung Ihrer digitalen Kommunikation, Employer Branding, Vertriebsstrategie oder einen Workshop? Wir prüfen gemeinsam, ob und in welchem Rahmen eine strategische Beratung förderfähig sein könnte.
Bereit für mehr Markenklarheit?
Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wo Ihr Unternehmen steht, welche Potenziale sichtbar werden und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Wir freuen uns auf unser Kennenlernen.
