Ein Produkt mit Lebenslauf:
Warum Nachhaltigkeitskommunikation digitaler wird.
Woher kommen die Materialien? Wie lässt sich ein Produkt reparieren? Und was passiert am Ende seiner Nutzung? Oft liegen diese Informationen verstreut in Datenblättern und unterschiedlichen Systemen. Der digitale Produktpass soll das ändern. Ab 2027 wird er für bestimmte Batterien verpflichtend, weitere Produktgruppen folgen schrittweise.
Für Unternehmen steckt darin mehr als eine neue Vorgabe. Es entsteht die Chance, Produktinformationen sinnvoll zu verknüpfen und digital zugänglich zu machen.
Denn ein Produkt kann mehr erzählen, als man ihm auf den ersten Blick ansieht.
WAS STECKT HINTER DEM DIGITALEN PRODUKTPASS?
Ein digitaler Produktpass, kurz DPP, stellt bestimmte Informationen über ein Produkt in digitaler Form bereit. Dazu können Angaben zu Materialien, Herkunft, technischen Eigenschaften, Reparaturmöglichkeiten, Wiederverwendung oder Entsorgung gehören. Welche Informationen tatsächlich vorgeschrieben sind, hängt von der jeweiligen Produktgruppe und den geltenden europäischen Regelungen ab.
Über einen Datenträger, beispielsweise einen QR-Code, lassen sich die Informationen mit dem physischen Produkt verbinden. Das Besondere: Nicht jeder muss dieselben Informationen sehen können. Kunden, Reparaturbetriebe, Recyclingunternehmen oder Behörden können unterschiedliche Zugriffsrechte erhalten. So entsteht eine digitale Verbindung zwischen einem Produkt und den Informationen, die während seines Lebenszyklus relevant sind.
Für Unternehmen bedeutet das: Produktdaten müssen künftig nicht nur vorhanden sein. Sie müssen auch strukturiert, aktuell und für die richtigen Menschen zugänglich sein.
Was gilt 2027 tatsächlich?
Die zentrale rechtliche Grundlage ist die EU-Ökodesignverordnung (ESPR). Sie sieht digitale Produktpässe für Produktgruppen vor, für die entsprechende Detailregelungen erlassen werden. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen dem Zeitpunkt, zu dem eine Regelung beschlossen wird, und dem Zeitpunkt, zu dem Unternehmen sie erfüllen müssen.
- Seit Juli 2026 Das EU-Produktpassregister ist in Betrieb. Es dient unter anderem der Registrierung eindeutiger Produktpass-Identifikatoren.
- Ab 18.02.2027 Ein digitaler Batteriepass wird für Elektrofahrzeugbatterien, Batterien leichter Verkehrsmittel und Industriebatterien mit mehr als 2 kWh Kapazität verpflichtend, soweit sie unter die entsprechenden Vorschriften fallen.
- Weitere Produktgruppen Unter anderem Textilien, Aluminium, Reifen, Eisen und Stahl sowie Möbel stehen im europäischen Arbeitsplan. Für die konkreten Pflichten sind die jeweiligen Rechtsakte und Übergangsfristen maßgeblich.
EIN QR-CODE MACHT NOCH KEINEN DIGITALEN PRODUKTPASS.
Einen QR-Code erstellen und auf eine Produktwebsite verlinken? Das ist technisch schnell möglich. Doch damit ist die eigentliche Aufgabe noch lange nicht gelöst.
Woher kommen die Informationen? Wer stellt sicher, dass sie stimmen? Was passiert, wenn sich technische Daten ändern? Und welche Angaben dürfen öffentlich zugänglich sein?
Ein digitaler Produktpass braucht eine verlässliche Datenbasis, eindeutige Produktkennzeichnungen und eine technische Struktur, die den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Je nach Produkt können Informationen aus ganz unterschiedlichen Systemen zusammenkommen. Aus der Produktentwicklung, der Warenwirtschaft, der Qualitätssicherung oder der technischen Dokumentation. Hier entscheidet sich, ob aus einer guten digitalen Idee auch eine dauerhaft nutzbare Lösung wird.
Unsere Überzeugung: Die wichtigste Arbeit beginnt nicht beim QR-Code. Sondern bei den Daten dahinter.
AUS PRODUKTDATEN WIRD DIGITALER MEHRWERT.
Technische Informationen sind wichtig. Aber erst durch eine gute Struktur und verständliche Darstellung werden sie wirklich nutzbar.
Bei Hagenhoff verbinden wir strategische Konzeption, Webdesign, digitale Technologien und Kommunikation. Wir entwickeln Lösungen, die Informationen sinnvoll zusammenführen, komplexe Zusammenhänge verständlich machen und Unternehmen bei ihren digitalen Aufgaben unterstützen.
Denn die Zukunft der Produktkommunikation besteht nicht darin, immer mehr Daten zu sammeln. Sondern darin, die richtigen Informationen verfügbar zu machen.
AUS PRODUKTDATEN WIRD PERSPEKTIVE.
Wie digital sind Ihre Produktinformationen heute?
Vielleicht liegen wichtige Daten bereits vor, sind aber über unterschiedliche Systeme verteilt. Vielleicht möchten Sie Ihren Kunden neue digitale Services anbieten oder sich auf kommende Anforderungen vorbereiten. Wir schauen gemeinsam, welche Möglichkeiten zu Ihren Produkten und bestehenden Prozessen passen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
STRATEGISCHE BERATUNG KANN FÖRDERFÄHIG SEIN.
Jetzt Förderfähigkeit prüfen
Die digitale Weiterentwicklung von Produktinformationen kann mit strategischen Fragen zur Unternehmensorganisation, zu internen Abläufen und zur digitalen Zusammenarbeit verbunden sein.
Entsprechende Beratungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Als entsprechend qualifizierte Agentur prüfen wir gemeinsam, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen und Ihr Vorhaben infrage kommen.
HÄUFIGE FRAGEN ZUM DIGITALEN PRODUKTPASS
Ein digitaler Produktpass, auch Digital Product Passport oder DPP genannt, stellt bestimmte Informationen über ein Produkt digital bereit.
Ziel ist es, relevante Produktdaten entlang des Lebenszyklus besser verfügbar zu machen. Dazu können je nach Produktgruppe Angaben zu Materialien, technischen Eigenschaften, Haltbarkeit, Reparatur, Wiederverwendung oder Recycling gehören.
Die Informationen werden mit dem jeweiligen Produkt verknüpft, beispielsweise über einen QR-Code oder einen anderen vorgeschriebenen Datenträger.
Der digitale Produktpass soll Transparenz schaffen, den Zugang zu relevanten Informationen erleichtern und eine ressourcenschonendere Nutzung von Produkten unterstützen.
Welche Angaben verpflichtend sind, hängt von den jeweils geltenden EU-Vorschriften ab.
Ab dem 18. Februar 2027 wird ein digitaler Batteriepass für bestimmte Batteriegruppen verpflichtend. Dazu gehören Elektrofahrzeugbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel sowie Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh.
Bei weiteren Produktgruppen erfolgt die Einführung schrittweise.
Die EU hat beispielsweise Textilien, Eisen und Stahl, Aluminium, Reifen, Möbel und Matratzen in ihre Planungen aufgenommen.
Dabei ist wichtig: Ein angekündigter Rechtsakt bedeutet nicht, dass sofort sämtliche Produkte dieser Gruppe einen digitalen Produktpass benötigen.
Die konkreten Pflichten, Informationen und Anwendungstermine werden in den jeweiligen Regelungen festgelegt. Für Hersteller ist deshalb entscheidend, welche Vorschriften tatsächlich für ihre Produkte gelten.
Die erforderlichen Angaben unterscheiden sich je nach Produktgruppe.
Mögliche Inhalte sind die eindeutige Produktidentifikation, Materialinformationen, technische Eigenschaften, Angaben zur Reparierbarkeit, Nutzungsdauer oder zum Recycling.
Bei bestimmten Produkten können weitere Informationen über Herkunft, Leistung, Umweltaspekte oder einzelne Bestandteile vorgeschrieben sein.
Nicht alle Angaben müssen automatisch öffentlich zugänglich sein. Die europäischen Vorschriften berücksichtigen unterschiedliche Informationsbedürfnisse und Zugriffsrechte.
Unternehmen sollten deshalb zunächst prüfen, welche produktbezogenen Anforderungen gelten und welche Daten sie bereits besitzen.
Ein einheitlicher Produktpass mit denselben Pflichtfeldern für sämtliche Produktgruppen existiert nicht.
Nein. Ein QR-Code allein ist noch kein regelkonformer digitaler Produktpass.
Er dient lediglich als möglicher Zugang zu den hinterlegten Informationen.
Ein verpflichtender digitaler Produktpass benötigt zusätzlich die vorgeschriebenen Daten, eindeutige Identifikatoren, geeignete technische Strukturen und die jeweils geforderten Zugriffsrechte.
Auch die Aktualität, Vollständigkeit und Verfügbarkeit der Informationen müssen berücksichtigt werden.
Eine einfache Produktwebsite mit Datenblättern und Serviceinformationen kann für Kunden sehr hilfreich sein. Sie erfüllt aber nicht automatisch die gesetzlichen DPP-Anforderungen.
Deshalb sollten Unternehmen digitale Produktinformationen von einem rechtlich vorgeschriebenen Produktpass unterscheiden.
Der digitale Produktpass kann Unternehmen helfen, relevante Informationen über ihre Produkte systematischer zu verwalten und verfügbar zu machen.
Daraus können zusätzliche Vorteile entstehen, etwa bei der Zusammenarbeit mit Kunden und Zulieferern, der technischen Dokumentation oder der Bereitstellung von Wartungs- und Reparaturinformationen.
Auch die Rückverfolgbarkeit und Wiederverwendung von Produkten können durch geeignete Informationen unterstützt werden.
Für mittelständische Unternehmen ist vor allem eine durchdachte Datenorganisation wichtig. Wer Produktinformationen strukturiert verwaltet, kann diese leichter aktualisieren und in unterschiedlichen digitalen Anwendungen nutzen.
Ob und in welchem Umfang daraus wirtschaftliche Vorteile entstehen, hängt von den Produkten, Prozessen und der tatsächlichen Umsetzung ab.
Ein Content-Management-System wie TYPO3 kann dabei helfen, Produktinformationen verständlich darzustellen und sie mit weiteren Inhalten einer Unternehmenswebsite zu verbinden.
Über geeignete Schnittstellen können beispielsweise Informationen aus ERP-, PIM- oder anderen Produktdatenmanagementsystemen eingebunden werden.
So müssen technische Daten nicht zwangsläufig mehrfach manuell gepflegt werden.
Wichtig ist allerdings die Unterscheidung zwischen einer Produktwebsite und der technischen Infrastruktur eines gesetzlich vorgeschriebenen digitalen Produktpasses.
TYPO3 kann Bestandteil einer digitalen Produktkommunikation sein. Ob es auch für bestimmte Funktionen eines verpflichtenden Produktpasses eingesetzt werden kann, hängt von den jeweiligen technischen und regulatorischen Anforderungen sowie der gewählten Systemarchitektur ab.
Entscheidend ist deshalb eine sorgfältige Konzeption, bevor Datenquellen und Anwendungen miteinander verbunden werden.
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