NACHHALTIG REICHT NICHT MEHR.
Was Unternehmen 2027 noch kommunizieren dürfen.
Umweltfreundlich. Klimaneutral. Nachhaltig produziert. Gut für Mensch und Natur. Klingt erst einmal nach einer guten Sache. Aber was steckt eigentlich dahinter?
Ist das gesamte Produkt gemeint oder nur seine Verpackung? Wurden Emissionen tatsächlich reduziert oder lediglich ausgeglichen? Und wer bestätigt, dass die Aussage stimmt?
Solche Fragen werden für Unternehmen immer wichtiger. Denn seit September 2026 gelten strengere Regeln für die Werbung mit Umweltvorteilen. Das bedeutet nicht, dass Unternehmen weniger über ihr Engagement sprechen sollten. Im Gegenteil.
Wer tatsächlich etwas verändert, hat etwas zu erzählen. Er sollte nur möglichst konkret zeigen können, was dahintersteckt.
WAS IST BEI DER NACHHALTIGKEITSKOMMUNIKATION JETZT ANDERS?
Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland neue Anforderungen an umweltbezogene Werbeaussagen. Grundlage ist die europäische EmpCo-Richtlinie, mit der Verbraucher besser vor irreführenden Nachhaltigkeitsversprechen geschützt werden sollen. Vor allem allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimafreundlich“ müssen kritisch betrachtet werden. Solche Aussagen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Andere Werbepraktiken, beispielsweise bestimmte produktbezogene Klimaneutralitätsbehauptungen auf Basis von CO₂-Kompensation, sind ausdrücklich untersagt.
Auch für Nachhaltigkeitssiegel und Aussagen über zukünftige Umweltleistungen gelten strengere Regeln. Im Mittelpunkt steht dabei eine einfache Frage:
Was genau behauptet ein Unternehmen und kann es diese Aussage nachvollziehbar belegen?
Für die Kommunikation ist das eine Herausforderung. Aber auch eine Chance. Denn statt möglichst großer Nachhaltigkeitsversprechen können Unternehmen konkrete Maßnahmen, nachweisbare Fortschritte und tatsächliche Verbesserungen sichtbar machen. Und genau dadurch entsteht Glaubwürdigkeit.
SECHS PUNKTE, DIE NACHHALTIGKEITSKOMMUNIKATION JETZT VERÄNDERN
- Aussagen Was bedeutet „nachhaltig“ eigentlich genau? Allgemeine Umweltversprechen ohne ausreichend konkrete Grundlage können rechtlich problematisch sein. Besser ist es, die tatsächliche Maßnahme und ihren Nutzen verständlich zu benennen.
- Nachweise Können wir belegen, was wir behaupten? Messwerte, nachvollziehbare Berechnungen, Zertifizierungen und dokumentierte Maßnahmen schaffen eine belastbare Grundlage. Dabei müssen Nachweise zur konkreten Aussage passen.
- Geltungsbereich Sprechen wir über ein Produkt, einen Teil davon oder das gesamte Unternehmen? Eine umweltbezogene Verbesserung an einer Verpackung macht nicht automatisch das ganze Produkt umweltfreundlich. Die Kommunikation muss deutlich machen, worauf sie sich bezieht.
- Klimaversprechen Wie glaubwürdig sind unsere Klimaziele? Zukunftsbezogene Umweltversprechen brauchen eine nachvollziehbare Grundlage. Dazu gehören konkrete Ziele, ein realistischer Umsetzungsplan und die gesetzlich erforderliche unabhängige Überprüfung.
- Siegel Wer steht hinter einer Nachhaltigkeitskennzeichnung? Selbst entwickelte Nachhaltigkeitssiegel können unzulässig sein. Verlässliche Kennzeichnungen brauchen eine staatliche Grundlage oder ein geeignetes Zertifizierungssystem.
- Transparenz Erklären wir auch, was noch nicht erreicht ist? Glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation beschränkt sich nicht auf Erfolge. Sie macht nachvollziehbar, welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden, welche Wirkung sie haben und an welchen Herausforderungen ein Unternehmen noch arbeitet.
Projekte, die zeigen, wie wir arbeiten.
Hier ein paar aufgewählte Projekte, wie wir unsere Kunden unterstützen konnten.
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zum Projekt : GeschäftsberichtAWIGO
Geschäftsbericht
WIE GLAUBWÜRDIG IST IHRE NACHHALTIGKEITSKOMMUNIKATION?
Machen Sie den Greenwashing-Check.
Öffnen Sie Ihre Website und suchen Sie drei Aussagen, mit denen Sie Ihr Nachhaltigkeitsengagement kommunizieren. Beantworten Sie anschließend drei Fragen:
1. Ist eindeutig erkennbar, was wir konkret verbessert haben?
2. Können wir die Aussage mit aktuellen und nachvollziehbaren Informationen belegen?
3. Versteht ein Außenstehender, worauf sich die Aussage bezieht und wo ihre Grenzen liegen?
Wenn Sie alle Fragen klar beantworten können, haben Sie eine gute Grundlage. Wenn nicht, lohnt sich eine Überarbeitung. Besonders bei allgemeinen Umweltversprechen, Nachhaltigkeitssiegeln und Klimaneutralitätsaussagen sollte zusätzlich die rechtliche Zulässigkeit geprüft werden. Vielleicht brauchen Sie gar keine neuen Nachhaltigkeitsmaßnahmen, um besser zu kommunizieren. Vielleicht müssen Sie zunächst die vorhandenen Leistungen verständlicher und konkreter darstellen.
WIE WIR BEI HAGENHOFF NACHHALTIGKEIT SICHTBAR MACHEN
Viele Unternehmen beschäftigen sich längst intensiv mit Energie, Materialien, Ressourcen und verantwortungsvollem Wirtschaften. Doch was davon ist für Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter wirklich relevant? Und wie lässt sich darüber verständlich sprechen? Wir helfen Unternehmen, die richtigen Antworten zu finden.
- Verstehen Wir schauen uns an, welche Nachhaltigkeitsmaßnahmen bereits umgesetzt wurden, welche Ziele verfolgt werden und welche Informationen zur Verfügung stehen. Dabei betrachten wir auch, welche Fragen Kunden und andere Zielgruppen tatsächlich beschäftigen.
- Prüfen Wir ordnen die vorhandenen Aussagen und Nachweise. Was ist konkret belegbar? Wo fehlen Informationen? Welche Botschaften sollten präzisiert oder fachlich und rechtlich überprüft werden? Bei Bedarf beziehen wir entsprechende Experten ein.
- Übersetzen Wir entwickeln eine verständliche Kommunikationsstrategie und passende Inhalte. Aus Kennzahlen, Maßnahmen und technischen Informationen entstehen nachvollziehbare Botschaften, anschauliche Grafiken, Texte und Geschichten, die Menschen verstehen.
- Sichtbar machen Wir setzen die Inhalte auf Websites, in Broschüren, Nachhaltigkeitsberichten, Kampagnen oder durch Fotografie und Videoproduktion um. Dabei achten wir darauf, dass die Aussagen zusammenpassen, zugänglich bleiben und bei Bedarf aktualisiert werden können.
Unser Anspruch: Wir möchten Nachhaltigkeit nicht größer erzählen, als sie ist. Sondern verständlich zeigen, was Unternehmen tatsächlich leisten.
GUTE KOMMUNIKATION BRAUCHT SUBSTANZ.
Nachhaltigkeit zeigt sich oft in Dingen, die auf den ersten Blick kaum sichtbar sind.
In veränderten Produktionsabläufen. In einer bewussten Materialentscheidung. In neuen Technologien oder in Menschen, die bestehende Prozesse hinterfragen und verbessern.
Bei Hagenhoff machen wir solche Entwicklungen verständlich und erlebbar.
Wir verbinden strategische Kommunikation, Design, Fotografie, Video und digitale Lösungen, um aus komplexen Informationen nachvollziehbare Geschichten zu entwickeln.
Denn wer etwas verändert, sollte auch zeigen können, was sich dadurch wirklich verändert hat.
AUS VERANTWORTUNG WIRD KLARHEIT.
Was können Sie über Ihre Nachhaltigkeit erzählen?
Vielleicht engagiert sich Ihr Unternehmen bereits in vielen Bereichen. Vielleicht gibt es konkrete Fortschritte, die bisher kaum jemand kennt. Oder bestehende Aussagen sollten mit Blick auf die neuen Anforderungen überprüft werden. Wir helfen Ihnen, die richtigen Themen herauszuarbeiten und daraus eine glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation zu entwickeln.
STRATEGISCHE BERATUNG KANN FÖRDERFÄHIG SEIN.
Jetzt Förderfähigkeit prüfen
Die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitskommunikation kann mit strategischen Fragen zur Unternehmensausrichtung, zu internen Prozessen und zur Kommunikation verbunden sein.
Entsprechende Beratungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein. Als entsprechend qualifizierte Agentur prüfen wir gemeinsam, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen und Ihr Vorhaben infrage kommen.
HÄUFIGE FRAGEN ZU GREENWASHING UND NACHHALTIGKEITSKOMMUNIKATION
Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland strengere Vorgaben gegen Greenwashing. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825, auch EmpCo genannt, die unter anderem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt wurde.
Die Regeln schränken insbesondere allgemeine, nicht ausreichend begründete Umweltaussagen ein. Außerdem gelten neue Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel, Aussagen über zukünftige Umweltleistungen und bestimmte Klimaneutralitätsbehauptungen.
Auch Aussagen, die eine Umweltverbesserung auf das gesamte Produkt beziehen, obwohl nur ein einzelner Bestandteil betroffen ist, können ausdrücklich unzulässig sein.
Für Unternehmen bedeutet das, dass sie ihre Umweltwerbung, Websites, Verpackungen und sonstigen Kommunikationsmittel überprüfen sollten.
Solche Begriffe sind nicht ausnahmslos verboten. Ihre Verwendung ist aber rechtlich deutlich anspruchsvoller geworden.
Allgemeine Umweltaussagen ohne eine für die jeweilige Aussage nachweisbare anerkannte hervorragende Umweltleistung sind untersagt. Wird eine Umweltaussage dagegen unmittelbar, klar und hervorgehoben konkretisiert, kann sie anders rechtlich einzuordnen sein. Sie muss weiterhin zutreffend und belegbar sein.
Besonders wichtig ist, dass die Kommunikation deutlich macht, welche konkrete Eigenschaft oder Maßnahme gemeint ist.
Statt eine Verpackung pauschal als umweltfreundlich zu bezeichnen, ist es beispielsweise sinnvoller, ihren überprüfbaren Recyclingmaterialanteil anzugeben.
Ob eine bestimmte Formulierung zulässig ist, hängt immer von ihrem Inhalt und der konkreten Verwendung ab.
Hier muss zwischen produktbezogenen und unternehmensbezogenen Aussagen unterschieden werden.
Seit September 2026 sind Aussagen verboten, nach denen ein Produkt allein aufgrund des Ausgleichs von Treibhausgasemissionen eine neutrale, verringerte oder positive Klimawirkung besitzt.
Unternehmensbezogene Aussagen fallen nicht automatisch unter genau dieses spezielle Verbot. Sie unterliegen aber weiterhin den allgemeinen Irreführungsregeln.
Auch Zukunftsversprechen, beispielsweise zur angestrebten Klimaneutralität, benötigen eine belastbare Grundlage mit einem detaillierten, realistischen Umsetzungsplan, messbaren Zielen und der gesetzlich vorgesehenen unabhängigen Überprüfung.
Unternehmen sollten deshalb sorgfältig unterscheiden, welche Emissionen tatsächlich reduziert werden, welche Maßnahmen umgesetzt wurden und welche Aussagen rechtlich zulässig sind.
Ein frei erfundenes Nachhaltigkeitssiegel, das den Eindruck einer besonderen ökologischen oder sozialen Leistung vermittelt, darf nicht einfach ohne geeignete Grundlage eingesetzt werden.
Die neuen Regeln verlangen, dass Nachhaltigkeitssiegel auf einem entsprechenden Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgelegt wurden.
Ein solches Zertifizierungssystem muss unter anderem geeignete öffentlich zugängliche Kriterien und eine unabhängige Prüfung vorsehen.
Unternehmen sollten deshalb bestehende Kennzeichnungen überprüfen und klären, ob die verwendeten Siegel den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Anerkannte Umweltzeichen wie der Blaue Engel oder das EU Ecolabel können für bestimmte Produkte und Dienstleistungen eine geeignete Orientierung bieten.
Die EmpCo-Regelungen wurden vor allem zum Schutz von Verbrauchern entwickelt. Die besonderen neuen Vorgaben betreffen deshalb insbesondere geschäftliche Aussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Bei einer ausschließlich an Geschäftskunden gerichteten Kommunikation kann die rechtliche Einordnung anders ausfallen.
Allerdings gelten auch im geschäftlichen Wettbewerb allgemeine Verbote irreführender Aussagen. Deshalb sollten B2B-Unternehmen ihre Nachhaltigkeitskommunikation ebenfalls sorgfältig prüfen.
Bei öffentlich zugänglichen Unternehmenswebsites ist außerdem zu berücksichtigen, welche Zielgruppen tatsächlich angesprochen werden und wie die Aussagen verstanden werden können.
Eine klare, konkrete und nachweisbare Kommunikation ist deshalb auch im B2B-Bereich sinnvoll.
Am Anfang sollte immer die tatsächliche Maßnahme stehen. Was hat das Unternehmen verändert? Welche Verbesserung wurde erreicht? Und wie lässt sich diese belegen?
Anschließend sollten Geltungsbereich, Zeitraum, verwendete Kennzahlen und vorhandene Nachweise geprüft werden.
Wichtig ist auch, mögliche Einschränkungen nicht zu verschweigen. Wer beispielsweise nur eine bestimmte Produktkomponente verbessert hat, sollte daraus keine Umweltleistung des gesamten Produkts ableiten.
Eine glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation verbindet deshalb fachlich korrekte Informationen mit verständlichen Aussagen, passenden Beispielen und einer nachvollziehbaren Darstellung.
Besonders bei komplexen Umwelt- und Klimaversprechen empfiehlt sich vor Veröffentlichung eine zusätzliche fachliche und rechtliche Prüfung.
BEREIT FÜR NACHHALTIGKEIT, DIE ÜBERZEUGT?
Ihr Unternehmen hat konkrete Maßnahmen umgesetzt, Ziele entwickelt oder wichtige Fortschritte erzielt? Dann lassen Sie uns gemeinsam schauen, welche Geschichten darin stecken und wie wir daraus eine verständliche, glaubwürdige und zeitgemäße Nachhaltigkeitskommunikation machen. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
