NACHHALTIGKEITSBERICHT: WER MUSS KÜNFTIG BERICHTEN?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, regelt die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung bestimmter Unternehmen in der EU. Mit der Omnibus-Reform 2026 wurde der Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich verkleinert. Nach den neuen allgemeinen EU-Regelungen sind ab dem Geschäftsjahr 2027 grundsätzlich Unternehmen berichtspflichtig, die beide Voraussetzungen erfüllen:

MEHR ALS 1.000 BESCHÄFTIGTE

und

MEHR ALS 450 MILLIONEN EURO NETTOJAHRESUMSATZ.

Für Unternehmensgruppen, bestimmte Emittenten und Unternehmen aus Drittstaaten gelten ergänzende Regelungen. Zudem müssen nationale Umsetzung und Übergangsbestimmungen berücksichtigt werden. Doch auch Unternehmen außerhalb der Berichtspflicht können weiterhin nach Nachhaltigkeitsinformationen gefragt werden. Beispielsweise von Kunden, Geschäftspartnern oder Banken.

Die Pflicht wird kleiner. Die Bedeutung nachvollziehbarer Nachhaltigkeitsinformationen verschwindet deshalb nicht.

SECHS PUNKTE, DIE BEI DER NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG ZÄHLEN

  1. Berichtspflicht Ist unser Unternehmen tatsächlich betroffen? Die neuen EU-Schwellenwerte, mögliche Konzernpflichten und geltende Übergangsregelungen entscheiden darüber, ob eine gesetzliche Berichtspflicht besteht.
  2. Wesentlichkeit Welche Nachhaltigkeitsthemen sind für uns relevant? Bei der CSRD-Berichterstattung spielt die doppelte Wesentlichkeit eine zentrale Rolle. Sie betrachtet sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen und Umwelt als auch die finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen.
  3. Kennzahlen Welche Informationen müssen vorliegen? Je nach relevanten Themen können Daten zu Energie, Emissionen, Ressourcen, Arbeitsbedingungen und Unternehmensführung erforderlich sein. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Datengrundlage.
  4. Standards Nach welchen Regeln wird berichtet? Die European Sustainability Reporting Standards, kurz ESRS, legen die Anforderungen für die verpflichtende Berichterstattung fest. Seit September 2026 liegt eine überarbeitete, vereinfachte Fassung vor.
  5. Freiwilligkeit Was können Unternehmen ohne Berichtspflicht tun? Ein freiwilliger europäischer Nachhaltigkeitsstandard bietet eine strukturierte Möglichkeit, relevante Informationen für Geschäftspartner, Banken und weitere Interessengruppen bereitzustellen.
  6. Kommunikation Wie werden die Informationen verständlich? Ein Bericht soll fachlich korrekt sein. Für Kunden und Mitarbeiter müssen seine wichtigsten Aussagen aber auch nachvollziehbar werden. Hier helfen eine klare Struktur, verständliche Texte und eine passende visuelle Aufbereitung.

Projekte, die zeigen, wie wir arbeiten.

Hier ein paar aufgewählte Projekte, wie wir unsere Kunden unterstützen konnten.

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WISSEN SIE, WAS FÜR IHR UNTERNEHMEN GILT?

Machen Sie den Nachhaltigkeitscheck.

Stellen Sie sich drei Fragen:

1. Wissen wir, ob unser Unternehmen nach den neuen CSRD-Regeln berichtspflichtig ist?

2. Können wir wichtige Nachhaltigkeitsinformationen für Kunden und Geschäftspartner bereitstellen?

3. Sind unsere Maßnahmen und Fortschritte verständlich und glaubwürdig kommuniziert?

Wenn Sie bei einer Frage unsicher sind, lohnt sich ein genauerer Blick. Vielleicht benötigen Sie keinen verpflichtenden Nachhaltigkeitsbericht. Aber eine bessere Übersicht über Ihre Maßnahmen, Kennzahlen und Kommunikationsmöglichkeiten.

Denn Nachhaltigkeit sollte nicht erst dann sichtbar werden, wenn ein Gesetz es verlangt.

 

WIE WIR BEI HAGENHOFF NACHHALTIGKEITSKOMMUNIKATION ENTWICKELN

Nachhaltigkeit betrifft viele Bereiche eines Unternehmens. Doch die Informationen liegen häufig bei unterschiedlichen Ansprechpartnern. Wir helfen dabei, daraus eine klare, glaubwürdige Kommunikation zu entwickeln.

  1. Verstehen Wir beschäftigen uns mit dem Unternehmen, seinen Nachhaltigkeitsmaßnahmen und den vorhandenen Informationen. Welche Themen sind relevant? Welche Fragen stellen Kunden und Geschäftspartner?
  2. Strukturieren Gemeinsam mit den zuständigen Verantwortlichen ordnen wir die Inhalte. Wir prüfen, welche Aussagen sich durch Daten und Nachweise belegen lassen und welche Informationen fachlich noch ergänzt werden müssen.
  3. Übersetzen Wir entwickeln verständliche Botschaften, anschauliche Grafiken und eine passende Gestaltung. So werden aus komplexen Kennzahlen Informationen, mit denen auch Menschen außerhalb des Unternehmens etwas anfangen können.
  4. Sichtbar machen Wir setzen die Inhalte auf Websites, in digitalen Berichten, Broschüren oder Präsentationen um. Dabei achten wir auf eine klare Nutzerführung, Aktualisierbarkeit und eine glaubwürdige Darstellung.

Unser Anspruch: Keine schönen Behauptungen. Sondern Nachhaltigkeitskommunikation, die verständlich ist und auf nachvollziehbaren Informationen beruht.

NACHHALTIGKEIT BRAUCHT KLARHEIT.

Zahlen, Maßnahmen und gesetzliche Anforderungen können komplex sein. Doch hinter diesen Informationen stecken Entwicklungen, Entscheidungen und Menschen.

Bei Hagenhoff verbinden wir strategische Kommunikation mit Design, Content, Fotografie, Video und digitalen Lösungen. Wir helfen Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitsinformationen verständlich aufzubereiten und die relevanten Inhalte für unterschiedliche Zielgruppen zugänglich zu machen.

Denn gute Nachhaltigkeitskommunikation macht aus Zahlen keine Versprechen. Sie erklärt, was tatsächlich dahintersteckt.

STRATEGISCHE BERATUNG KANN FÖRDERFÄHIG SEIN.

Jetzt Förderfähigkeit prüfen

Die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitskommunikation kann Teil einer umfassenderen Unternehmens- und Kommunikationsstrategie sein.

Entsprechende Beratungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Als entsprechend qualifizierte Agentur prüfen wir gemeinsam, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben infrage kommen.

Siegel: Verifizierte Unternehmensberatung für staatliche Förderung

HÄUFIGE FRAGEN ZUR CSRD UND NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG

Nach der europäischen CSRD-Reform 2026 sind grundsätzlich Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro jährlichem Nettoumsatz von der neuen allgemeinen Berichtspflicht erfasst.

Beide Schwellenwerte müssen überschritten werden.

Für Unternehmensgruppen werden die entsprechenden Werte auf konsolidierter Ebene betrachtet. Daneben existieren besondere Regelungen für bestimmte Unternehmen und Unternehmensformen.

Die geänderten EU-Vorgaben gelten für Geschäftsjahre ab 2027. Die konkrete Berichtspflicht muss unter Berücksichtigung der nationalen Umsetzung und möglicher Sonder- und Übergangsregelungen beurteilt werden.

Unternehmen sollten ihre Berichtspflicht deshalb anhand der aktuell geltenden gesetzlichen Anforderungen prüfen lassen.

Die CSRD sollte ursprünglich schrittweise auf deutlich mehr Unternehmen ausgeweitet werden.

Mit der europäischen Stop-the-Clock-Richtlinie von 2025 wurden bestimmte Anwendungstermine verschoben. Die Omnibus-Reform 2026 hat den Anwendungsbereich zusätzlich erheblich eingeschränkt.

Die ursprünglich genannten Schwellenwerte von 250 Beschäftigten sowie bestimmten Bilanz- und Umsatzgrößen sind daher keine geeignete Grundlage mehr, um die künftige allgemeine Berichtspflicht ab 2027 zu beurteilen.

Für Unternehmen, die bereits zuvor unter Berichtsanforderungen fielen, gelten besondere Übergangsregelungen.

Deshalb ist es wichtig, zwischen den ursprünglichen Planungen, dem Berichtsjahr und den jeweils geltenden Vorschriften zu unterscheiden.

Die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung orientiert sich an den European Sustainability Reporting Standards, kurz ESRS.

Sie umfassen allgemeine Angaben sowie Informationen zu wesentlichen Themen aus Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung.

Dazu können beispielsweise Klimawandel, Energie, Ressourcennutzung, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und Unternehmensverhalten gehören.

Ein zentraler Grundsatz ist die doppelte Wesentlichkeit. Dabei wird betrachtet, wie das Unternehmen Menschen und Umwelt beeinflusst und wie Nachhaltigkeitsthemen seine wirtschaftliche Situation beeinflussen können.

Welche Angaben konkret erforderlich sind, ergibt sich aus den geltenden Standards und der unternehmensbezogenen Wesentlichkeitsbewertung.

Die ESRS wurden 2026 überarbeitet und vereinfacht.

Die meisten kleinen und mittleren Unternehmen fallen nicht unter die neuen allgemeinen CSRD-Schwellenwerte.

Trotzdem können sie von Geschäftspartnern, Banken oder Kunden nach Nachhaltigkeitsinformationen gefragt werden.

Beispielsweise können Angaben zu Energieverbrauch, Emissionen, eingesetzten Materialien oder sozialen Themen relevant sein.

Für Unternehmen ohne verpflichtende CSRD-Berichterstattung steht seit September 2026 ein freiwilliger europäischer Nachhaltigkeitsstandard zur Verfügung.

Dieser bietet eine strukturierte Grundlage für die freiwillige Bereitstellung entsprechender Informationen.

Ob darüber hinaus weitere gesetzliche oder vertragliche Informationspflichten bestehen, muss im Einzelfall geprüft werden.

Die CSRD ist die europäische Richtlinie, die festlegt, welche Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend über Nachhaltigkeit berichten müssen.

Die ESRS sind die europäischen Standards, nach denen die vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsinformationen strukturiert und dargestellt werden.

Der freiwillige europäische Nachhaltigkeitsstandard, auch Voluntary Standard oder VS genannt, richtet sich dagegen an Unternehmen, die nicht unter die verpflichtende CSRD-Berichterstattung fallen.

Er bietet eine vereinfachte Struktur für die freiwillige Berichterstattung.

Damit können Unternehmen relevante Informationen beispielsweise für Banken, Kunden und Geschäftspartner zusammenstellen.

Wichtig ist, den freiwilligen Standard nicht mit einer gesetzlichen CSRD-Berichtspflicht gleichzusetzen.

Glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation beginnt mit nachvollziehbaren Informationen.

Unternehmen sollten deutlich machen, welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden, welche Ergebnisse tatsächlich vorliegen und welche Ziele sie noch verfolgen.

Dafür eignen sich konkrete Kennzahlen, verständliche Erklärungen, reale Projekte und überprüfbare Beispiele.

Wichtig ist außerdem, pauschale oder irreführende Umweltaussagen zu vermeiden.

Ein Nachhaltigkeitsbericht kann eine wichtige fachliche Grundlage liefern. Für Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner sind die Inhalte allerdings oft erst dann hilfreich, wenn sie verständlich aufbereitet werden.

Eine klar strukturierte Website, verständliche Grafiken, geeignete Bilder oder ergänzende Filme können dabei unterstützen.

Entscheidend bleibt, dass sämtliche Aussagen mit den tatsächlichen Maßnahmen und Ergebnissen des Unternehmens übereinstimmen.

BEREIT FÜR MEHR KLARHEIT IN DER NACHHALTIGKEIT?

Ihr Unternehmen übernimmt Verantwortung. Doch wird auch deutlich, welche Maßnahmen Sie umsetzen und was Sie damit erreichen? Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie wir Ihre Nachhaltigkeitsinformationen verständlich und glaubwürdig kommunizieren können. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

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